Verbot von Einweg-Vapes

Ab Jänner 2026 sind Einweg-Vapes in Österreich verboten!

In Österreich tritt ab Jänner 2026 das Verbot von Einweg-E-Zigaretten in Kraft. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die massive Umweltbelastung durch Wegwerfprodukte und den hohen Nikotingehalt vieler Einweg-Vapes. Künftig sollen Konsumenten verstärkt auf nachhaltige, wiederbefüllbare Alternativen setzen.

MEINE MEINUNG DAZU:

Seit über 12 Jahren betreibe ich ein Fachgeschäft für E-Zigaretten und begrüße das Verbot von Einweg-Vapes aus zwei wesentlichen Gründen: 

 1. Ökologische Aspekte 

Einweg-Vapes verursachen eine erhebliche Umweltbelastung. Durch ihre kurze Lebensdauer und die fehlende Möglichkeit zur Wiederverwendung entsteht unverhältnismäßig viel Abfall, was aus ökologischer Sicht nicht vertretbar ist. 

 2. Gesundheitliche und nikotinbezogene Aspekte 

Einweg-Vapes enthalten meist einen Nikotingehalt von 20 mg/ml. Nach meiner langjährigen Erfahrung benötigen selbst starke Raucher, die täglich rund 20 Zigaretten konsumieren, in der Regel nur etwa 4,5–6 mg/ml, um zufriedenstellend versorgt zu sein. Durch den hohen Nikotingehalt von Einweg-Produkten werden Konsumenten jedoch unnötig an eine deutlich höhere Dosis gewöhnt. Viele Kunden steigen nach einer entsprechenden Beratung zwar auf wiederbefüllbare Systeme um, allerdings dauert es oft mehrere Monate, bis sich der Nikotingehalt wieder auf ein normales Niveau reduziert. In den letzten fünf Jahren lag der durchschnittliche Bereich bei 3–9 mg/ml – ein Wert, der durch Einweg-Vapes spürbar nach oben verschoben wurde. 

 Empfehlung 

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, sollte sich unbedingt an einen Fachhändler wenden und nicht mit vorbefüllten Einweg-Systemen beginnen. Ein qualitativ gutes, wiederbefüllbares Einsteigerset ist bereits ab etwa 15 Euro erhältlich. Für einen Raucher mit einem Konsum von ca. einer Packung Zigaretten pro Tag belaufen sich die monatlichen Kosten beim Umstieg auf das Dampfen auf etwa 60–80 Euro.

tollid Aktuelles
Das Nikotin Manifest
(Hinweis: Dieses Manifest enthält Spuren von Ironie und darf nicht als Gesetzesvorschlag verstanden werden. Außer natürlich, der Bundesrat will mal richtig Stimmung.)